Das Prinzip
Ein ToDo aus dem Modell, ein BCF aus dem CDE, eine Frist aus dem Protokoll, ein Mangel von der Begehung: alles derselbe Datensatztyp. Ihre eigene Aufgabe und der Mangel der Firma unterscheiden sich nur in der Zuständigkeit. Probieren Sie es aus.
| Art | Betreff | Quelle | Zuständig | Projekt | Termin | Erledigt |
|---|
Beispieldaten. Haken setzen: der Datensatz bleibt, nur sein Zustand ändert sich.
Worum es geht
Nichts wird zweimal erfasst. Was erfasst ist, wird eingeplant. Was eingeplant ist, wird abgehakt.
Ein ToDo wird in den Kalender gezogen und hat damit eine Zeit. Planen heißt ziehen, nicht übertragen.
E-Mail, Teams-Nachricht, PDF, Modell-Issue: einmal angelegt, in jeder Ansicht nutzbar. Mängelliste, Protokoll und Auswertung lesen dieselben Daten.
Einwendungsfristen, BCF-Issues, Festlegungen aus der Besprechung entstehen als Datensatz, nicht als Erinnerung im Kopf.
Ein Issue kommt aus dem Modell: BCF 042, Türanschlag EG.
Es wird in den Kalender gezogen. Jetzt hat es Donnerstag, 14 Uhr.
Erledigt, Haken dran. Das Protokoll kennt den Stand schon.
Module
Kein Werkzeugkasten aus sieben Programmen. Alles liest dieselben Kontakte, dieselben Projekte, denselben Kalender.
KI
KNOTS nutzt KI dort, wo sie Arbeit abnimmt.
Konditionen
Entwickelt im eigenen Architekturbüro, weil es das so nicht gab. Weitergegeben an Büros, die dasselbe Problem haben.
Wer dahinter steht
Kontakt
Die Demo ist sofort offen: ein Beispielbüro mit zehn Projekten vom Doppelhaus bis zur Produktionshalle, mit Kalender, Begehung und BCF. Ohne Anmeldung, die Daten werden jede Nacht zurückgesetzt. KI und Microsoft-Anbindung sind dort aus. Für den Einsatz in Ihrem Büro schreiben Sie uns.
mayarchitekten GmbH
Mergentheimer Straße 10 · 97082 Würzburg
Vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Ebner, Christian Hofmann, Reinhard May
E-Mail · www.mayarchitekten.com
Registergericht Amtsgericht Würzburg, HRB 9944 · USt-IdNr. DE 262 047 731
Berufsbezeichnung Architekten (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) · Zuständige Kammer: Bayerische Architektenkammer, www.byak.de · Berufsrechtliche Regelung: Bayerisches Architektengesetz
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